Gemeindeversammlung
Ort
Schulhaus, Rainweg 20aInformationen
- Voraussetzungen
- Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.