Gemäss Art. 60 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom
9. Dezember 2020 während 20 Tagen (vom 17. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021) öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 6. Januar 2021 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Dokument Protokoll_GV_09.12.2020.pdf (pdf, 308.7 kB)
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